Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen

Das Logo des saudischen „Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen“.

Das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen (arabisch الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿan al-munkar) ist ein islamischer Grundsatz koranischen Ursprungs, der die Durchsetzung der islamischen Normen und Moralvorschriften in der Gesellschaft beschreibt. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe gilt im klassischen islamischen Recht als Pflicht der muslimischen Gläubigen, doch ist sie in einigen Ländern auch von staatlicher Seite institutionalisiert, wie zum Beispiel in Saudi-Arabien in Form des „Komitees für das Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen“ (Haiʾat al-amr bi-l-maʿrūf wa-n-nahy ʿan al-munkar). In der klassischen islamischen Staatslehre wird das Amt, das für die Umsetzung dieses Grundsatzes zuständig ist, als Hisba bezeichnet, der Amtsträger als Muhtasib. In den westlichen Medien dagegen wird für Organisationen und Gruppen, die sich dieser Aufgabe widmen, meist der Begriff Islamische Religionspolizei verwendet.


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